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BürgerBudget

Über ein BürgerBudget haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich bei der Gestaltung und Entwicklung Luckenwaldes einzubringen. Das Verfahren setzt voraus, dass Verwaltung, Politik und Bürgerschaft an einem Strang ziehen. Dadurch werden gesellschaftliche Mehrwerte und ganz neue Synergien geschaffen.

Zwischen 2012 und 2020 wurden vier Bürgerhaushalts-Verfahren durchgeführt. In der Sitzung des Hauptausschusses am 22.11.2022 entschieden die Mitglieder, dass die bisherige Praxis des Luckenwalder Bürgerhaushalts nicht fortgeführt werden und stattdessen in 2023 an einer Reform gearbeitet werden soll, die ein kleineres Budget und kurzfristigere Realisierungszeiträume zum Ziel habe.

Das neue Beteiligungsverfahren "BürgerBudget" wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.09.2023 vorgestellt und die entsprechende Satzung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2023 beschlossen. Die neue Satzung ist seit 30.11.2023 gültig und veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Luckenwalde Nr. 25/2023.

Nachfolgend die beschlossene und veröffentlichte Satzung zum Nachlesen:

Zum BürgerBudget 2024.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 12.01.2024