Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen
Bebauungspläne und Flächennutzungsplan
Für die Umsetzung der durch das Grundgesetz erteilten kommunalen Planungshoheit stellt das Baugesetzbuch den Gemeinden zwei Regelungsebenen zur Verfügung. Es handelt sich um die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Städtebauliche Satzungen
Gemäß § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch kann die Gemeinde durch Satzung die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen. Eine solche Satzung liegt für den Ortsteil Kolzenburg vor:
Abrundungssatzung Kolzenburg (PDF, 942 kB)
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Luckenwalde, Nr. 15 vom 1. Juli 2020 ist die "Ergänzungssatzung Rieselmeister-Gehöft Berkenbrücker Chaussee" in Kraft getreten.
Gemäß § 171d Baugesetzbuch kann die Gemeinde durch Satzung ein Gebiet bezeichnen, das ein Stadtumbaugebiet oder Teile davon umfasst und in dem zur Sicherung und sozialverträglichen Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen Bauvorhaben und sonstige Maßnahmen der Genehmigung bedürfen. Eine solche Satzung liegt für Stadtumbaugebiet Karree vor:
Stadtumbausatzung Karree (PDF, 2.4 MB)
Gemäß § 172 Baugesetzbuch kann die Gemeinde in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt, die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Für die Siedlungen "Am Anger und "Auf dem Sande" bestehen solche Satzungen:
Erhaltungssatzung Am Anger (PDF, 572 kB, 15.10.2020)
Erhaltungssatzung Auf dem Sande (PDF, 518 kB, 15.10.2020)
Weitere städtebauliche Satzungen - mit dem Baugesetzbuch als Ermächtigungsgrundlage - sind die Satzungen über die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete.
Örtliche Bauvorschriften
Die Brandenburgische Bauordnung erlaubt den Gemeinden, örtliche Bauvorschriften für das Gemeindegebiet festzulegen. Teilweise sind diese in die Bebauungspläne integriert. § 81 der Brandenburgischen Bauordnung ermächtigt die Gemeinden zum Erlass über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, über Werbeanlagen, über Abstandsflächen, über Kinderspielplätze, über notwendige Stellplätze und Fahrradabstellplätze und über die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien. In Luckenwalde liegen folgende örtliche Bauvorschriften als städtebauliche Satzungen vor:
Gestaltungssatzung Zentrum (PDF, 5.3 MB)
Stellplatzsatzung (PDF, 87 kB)
Stellplatzablösesatzung (PDF, 24 kB)
Darüber hinaus finden sich diverse örtliche Bauvorschriften in den Bebauungsplänen.