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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Aktuell werden die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 51/2023 "Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming" sowie zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16/2023 der Stadt Luckenwalde im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt

Hier werden, wie in § 3 Absatz 2 BauGB vorgeschrieben, die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Bei der Bürgerbeteiligung zu informellen Planungen und städtebaulichen Konzepten (wie zum Beispiel den Lärmaktionsplan der Stadt Luckenwalde) orientieren wir uns an den Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Baugesetzbuch.

Hinweise:

E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Postanschrift: Markt 10, 14943 Luckenwalde

Besucheradresse:

Markt 1, 14943 Luckenwalde - Zugang von Breite Straße 54 ("Lämmergasse")

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB bzw. § 87 Absatz 8 BbgBO i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:


Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 51/2023 "Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming" sowie zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16/2023 der Stadt Luckenwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in öffentlicher Sitzung am 28. Februar 2023 beschlossen, für die Fläche in der Gemarkung Frankenfelde, Flur 4, Flurstück 33/6 und 33/5 (teilweise) den Bebauungsplan Nr. 51/2023 „Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming“ aufzustellen, sowie das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan mit der Bezeichnung Nr. 16/2023 „Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming“ einzuleiten und im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und die Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 51/2023 „Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming“ ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Der Bereich für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst hingegen nur die Fläche der Gemarkung Frankenfelde, Flur 4, Flurstück 33/6.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige Sicherung des Standortes des Feuerwehrtechnischen Zentrums und die Errichtung eines neuen Mehrzweckgebäudes zu schaffen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 51/2023 „Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming“ werden in der Zeit vom 11. Juli 2024 bis zum 23. August 2024 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über bauleitplanung.brandenburg.de zugänglich sein.

Darüber hinaus werden die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Luckenwalde, Markt 1 in 14943 Luckenwalde (Zugang über Breite Straße 54) im selbigen Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:

Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Für eine Erörterung wird um die Vereinbarung von Terminen gebeten (E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672 354).

Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden:

E-Mail: bauplaung@luckenwalde.de
Postanschrift: Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
Fax: 03371/ 672 405

Darüber hinaus werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung am

Mittwoch, den 10. Juli 2024 um 17:30 Uhr im

Feuerwehrtechnischem Zentrum,

 Berkenbrücker Chaussee 51a

14943 Luckenwalde

im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargestellt. Es besteht die Gelegenheit zur öffentlichen Erörterung. Die Äußerungen der Bürger werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Hinweis:

Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Dokumente zum Download:

Amtsblatt Nr. 15 vom 26.06.2024 (PDF, 717 kB, 26.06.2024)




10.07.2024 
Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 17.07.2024