Kindertagesbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung Ihrer Kinder. Der Gesetzgeber hat für jedes Kind ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zum Ende der vierten Schuljahrgangsstufe den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz festgeschrieben.
Hinweis zur Anmeldung für einen Platz zur Betreuung - Erfassung ausschließlich beim Träger der Einrichtung
Dazu können Sie im Stadtgebiet unter folgenden Angeboten wählen:
Kindertagesstätte des Trägers Kita "Rundbau" e. V. (Telefon 03371 642250), Arndtstraße 17
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 06:00 - 17:00 Uhr
Altersbereich: Krippe, Kindergarten
Arndtstraße 17
14943 Luckenwalde
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Kindertagesstätten des Trägers Volkssolidarität in Brandenburg e. V. Fläming-Elster, (Telefon 03371615354), Carl-Drinkwitz-Straße 2
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 06:00 - 17:00 Uhr
Altersbereich: Krippe, Kindergarten, Hort
Am Burgwall 15
14943 Luckenwalde
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Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 06:00 - 17:00 Uhr
Altersbereich: Krippe, Kindergarten
Rosa-Luxemburg-Straße 13
14943 Luckenwalde
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Kindertagesstätten des Trägers DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e. V., Geschäftsführer Herr Jan Spitalsky, Abteilungsleitung Kinder, Jugend und Familie, Fachbereich Kindertagesbetreuung: Frau Claudia Mühlmann (Telefon 03371 6257-82) Neue Parkstraße 18
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 06:00 - 17:00 Uhr
Altersbereich: Krippe, Kindergarten
Arndtstraße 18
14943 Luckenwalde
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Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 6:00 bis 7:30 Uhr und 11:00 bis 17:00 Uhr
Altersbereich: Hort
Ludwig-Jahn-Straße 26
14943 Luckenwalde
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Integrationseinrichtung, Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 06:00 - 16:30 Uhr
Altersbereich: Krippe, Kindergarten
Zum Freibad 66
14943 Luckenwalde
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Öffnungszeiten 6:00 bis 16:30 Uhr
Altersbereich: Krippe ab 2 Jahre und Kindergarten/ Hort
Poststraße 20
14943 Luckenwalde
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Kindertagesstätte des Trägers Menschenskinder Luckenwalde e. V., Vorstand Frau Kathleen Adriaensen, Frau Judith Hartmann, Frau Josephine Ziehrer-Lattner, Herr Michael Marwitz, Herr Benjamin Vorwerk, Grabenstraße 29
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 07:00 - 16:00 Uhr
Altersbereich: Krippe ab 2 Jahre und Kindergarten
Grabenstraße 29
14943 Luckenwalde
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Kindertagesstätte des Trägers Diakoniewerk Simeon gGmbH
Altersbereich: Krippe, Kindergarten
Neue Baruther Straße 25-26
14943 Luckenwalde
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Kindertagesstätte des Trägers Stadt Luckenwalde, Frau Jacqueline Henning (Telefon 03371 672-311), Markt 10
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 06:00 - 07:30 Uhr, 10:30 - 17:00 Uhr, längere Öffnungszeiten auf Anfrage
Altersbereich: Hort
Frankenstraße 12
14943 Luckenwalde
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Die Anmeldung für die Betreuung in einer dieser Einrichtungen erfolgt direkt beim Träger bzw. in der jeweiligen Kindereinrichtung. Für weitere Anfragen zu den Betreuungsangeboten wenden Sie sich bitte an die Stadt Luckenwalde
Markt 10
14943 Luckenwalde
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Aufzug vorhanden
Zugang barrierefrei
Fax: 03371 672-407
E-Mail schreiben
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Kontaktformular
Adresse exportieren
Eltern-Kind-Gruppe für Kinder im Krippenalter vom Diakonischen Werk Teltow-Fläming e. V., Geschäftsführer Herr Holger Lehmann, Kreisbahnplatz 1, 14913 Jüterbog
Ein Betreuungsangebot, insbesondere für Kinder bis zum dritten Lebensjahr, finden Sie in folgenden Tagespflegestellen:
Melden Sie Ihr Kind direkt bei den Tagespflegepersonen an. Die Vertragsgestaltung erfolgt bei der Stadt Luckenwalde.
Welche Betreuungsstunden stehen meinem Kind zu:
Der Rechtsanspruch auf Betreuung ist für Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einer Mindestbetreuungszeit von 6 Stunden und für Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden erfüllt.
Was kostet die Betreuung meines Kindes:
Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes im Stadtgebiet zahlen Sie einen Elternbeitrag sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen (Essengeld).
Der Elternbeitrag bezieht sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen. Elternbeiträge werden vom jeweiligen Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben. Die Stadt legt die Elternbeiträge und das Essengeld in einer Satzung fest und erhebt diese als Gebühren. Die freien Träger regeln dies durch eine Beitragsordnung.