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KMU-Förderrichtlinie der Stadt Luckenwalde

Die KMU-Förderrichtlinie der Stadt Luckenwalde richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Mit dem Programm werden sowohl investive als auch nicht investive Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätiger gefördert. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Haushalt der Stadt Luckenwalde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach dieser Richtlinie besteht nicht. Das Förderprogramm berücksichtigt nur Vorhaben innerhalb der Stadt Luckenwalde.

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • Produktions-, Handwerks-, Dienstleistungs- und Einzelunternehmen (KMU)
  • Mieter oder Pächter von Gewerbeflächen
  • Freiberufler
  • Eigentümer von Gewerbeimmobilien

Welche Ziele haben wir?

  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Verstärkung von Existenzgründungen
  • Stärkung der Wettbewerbs-, Anpassungs- und Innovationsfähigkeit
  • Unterstützung von Unternehmensansiedlungen
  • Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes

Was wird gefördert?

  • Modernisierung der Betriebsausstattung
  • Herrichtung, Erweiterung, Sanierung, Modernisierung einer Betriebsstätte
  • Beratungs- oder Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer Investition

Wie wird gefördert?

  • Kostenanteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse
  • Höchstbetrag: 20.000 €
  • Mindestbetrag: 1.000 €
  • Grundfördersatz: 35 %
  • Höchstfördersatz: 50 %
  • Erforderliche Eigenmittel: mindestens 25 % der förderfähigen Gesamtkosten
02.02.2018 
Seite drucken | Autor: Birgit Demgensky | zuletzt geändert am: 09.05.2022